EuroSchlüssel - Italien


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Wer hat Anrecht auf den Schlüssel?

Anrecht auf einen Euroschlüssel haben alle Menschen, die durch persönliche Vorsprache oder eine entsprechende Dokumentenkopie eine Behinderung nachweisen können, welche die Benützung von Spezialanlagen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen notwendig macht. Eine nachgewiesene Invalidität von mindestens 74% ist dabei Voraussetzung für den Erhalt des Schlüssels.

Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel:

  • Rollstuhlfahrer und schwer Gehbehinderte
  • Blinde und Sehbehinderte
  • Diabetiker
  • Gehbeeinträchtigte
  • Stomaträger
  • Morbus Crohn Erkrankte
  • Multiple Sklerose Erkrankte
  • Menschen mit chronischen Blasen- und Darmleiden