Anrecht auf einen Euroschlüssel haben alle Menschen, die durch persönliche
Vorsprache oder eine entsprechende Dokumentenkopie eine Behinderung
nachweisen können, welche die Benützung von Spezialanlagen für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen notwendig macht.
Eine nachgewiesene Invalidität von mindestens 74% ist dabei
Voraussetzung für den Erhalt des Schlüssels.
Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel: